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  • Gracchus Ueberdrus

mehr als 1000 Beiträge seit 01.02.2001

Streitwert

Der Knackpunkt hier ist der Streitwert. Die Rechtsprechung muß hier
ganz schnell Abhilfe schaffen. Wenn einmal festgelegt ist, daß der
Streitwert einen angemessenen realen Hintergrund haben muß, dann sind
auch wieder faire Verhältnisse hergestellt.

Der Streitwert wird von den Abmahnern als Werkzeug verwendet,
einerseits um sich selbst zu bereichern, falls der Abgemahnte sich
unterwirft. Und zweitens, falls die Abmahnung zurückgezogen wird,
oder es zu einem Vergleich kommt, dann dient der Streitwert als
Mittel der Bestrafung des Abgemahnten, denn aufgrund der
Streitwertfestsetzung muß der Anwalt des Abgemahnten ihm das Honorar
nach diesem Streitwert berechnen. In jedem Fall dient der Streitwert
als Drohung und Abschreckung. In jedem Fall gewinnt der Abmahner.
Niemand außer großen Unternehmen und der öffentlichen Hand kann es
sich leisten, zum Streitwert von 250.000 Euro sich durch mehrere
Instanzen zu verteidigen. Die meisten können noch nicht einmal in die
erste Instanz gehen. Rechtsschutzversicherungen decken solche Risiken
nicht ab. Prozeßkostenhilfe gibt es auf diesem Gebiet in aller Regel
nicht.

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