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  • Exilholsteiner

mehr als 1000 Beiträge seit 02.03.2015

§ 5 Abs. 2 Satz 2 StVO

Es ist selbstverständlich nicht erlaubt, mit einer um 5 km/h höheren Geschwindigkeit auf Autobahnen zu überholen. § 5 Abs. 2 Satz 2 StVO besagt nämlich:

Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

Als Faustregel gilt, dass der Überholvorgang nicht länger als 45 s dauern darf. Das ist gerade noch erfüllt, wenn das zu überholende Fahrzeug 70 km/h und das überholende Fahrzeug 80 km/h fährt,
https://www.verkehrslexikon.de/Module/Ueberholen.php#40

aber nicht mehr, wenn ein Pkw mit 105 km/h ein anderes Fahrzeug mit 100 km/h überholt.

Dass man dies hier explizit erwähnen muss, zeigt, dass wir ein Problem in Deutschland haben.

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