Es ist selbstverständlich nicht erlaubt, mit einer um 5 km/h höheren Geschwindigkeit auf Autobahnen zu überholen. § 5 Abs. 2 Satz 2 StVO besagt nämlich:
Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
Als Faustregel gilt, dass der Überholvorgang nicht länger als 45 s dauern darf. Das ist gerade noch erfüllt, wenn das zu überholende Fahrzeug 70 km/h und das überholende Fahrzeug 80 km/h fährt,
https://www.verkehrslexikon.de/Module/Ueberholen.php#40
aber nicht mehr, wenn ein Pkw mit 105 km/h ein anderes Fahrzeug mit 100 km/h überholt.
Dass man dies hier explizit erwähnen muss, zeigt, dass wir ein Problem in Deutschland haben.