.. wie die den Führerschein machen konnten. Und ob die überhaupt durch die MPU kommen würden.
Im Artikel so:
"Ganz normale Überholvorgänge - sagen wir einmal, man überholt einen LKW auf der linken Spur mit Tempo 120 km/h - werden hierzulande zur Falle, wenn anti-soziale Raser und Drängler mit 250 km/h innerhalb weniger Sekunden am Horizont auftauchen und einem an der Stoßstange kleben bleiben. Stets mit der Haltung, immer im Recht zu sein und ohne die Bereitschaft, in friedlicher Koexistenz mit den Mitmenschen fahren zu wollen. Am besten noch mit Lichthupe und aggressiven Rechts-Links-Schwenkern."
In der StVO dazu so:
StVO §2
"(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit."
StVO §3
"(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."
StVO §4
"(1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen."
StVO §5:
"(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. (...) Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.
(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden.
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen."
StVO §7
(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Absatz 2) abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.
(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
==> Auf Autobahnen wie auch im übrigen Straßenverkehr herrscht eben genau keine "Gleichberechtigung aller" und keine "friedliche Koexistenz" von langsamen und schnelleren - dort hat das schnellere Fahrzeug immer einen gewissen Vorrang - und man muss als langsameren den schnelleren immer dann vorbei lassen, wenn das Möglich ist. Es gibt insbesondere kein "generelles Recht auf Überholen", auch nicht für Oldtimer, die nur 105 km/h schaffen - wenn hinten was schnelleres kommt, und sie in den Sicherheitsabstand fahren würden. dann haben diese nicht dieses Recht zu überholen. Und müssen gegebenenfalls langsamer machen und können erst dann selbst überholen, wenn die Strecke hinreichend frei ist und sie niemanden gefährden mit ihrem Überholvorgang.
Man darf auf der Autobahn erst mal so schnell oder langsam fahren, wie man möchte. Man darf daher auch mit nur 120 Km/h fahren, wenn einem danach ist - aber dann muss man, wenn das möglich ist Platz machen für schnellere Fahrzeuge, denn die haben hier in der Tat Vorrang im Straßenverkehr. Siehe StVO §§2(2), 3(2), 5(6).
Man darf dann, wenn man so langsam fährt (Richtgeschwindigkeit ist ja immerhin 130km/h), auch langsamere Überholen, etwa LKW. Aber eben nur, wenn man dadurch andere nicht gefährdet, etwa in dem man in ihren Sicherheitsabstand rein fährt. Siehe StVO §§ 4(1), 5(4), 7(5).
Wenn also die Autobahn vorn frei und gut einsehbar ist und daher auch entsprechend der StVO mit 250km/h gefahren werden kann, dann darf man dann nicht nach links ausscheren, wenn man in den Sicherheitsabstand des Autos mit 250km/h hinein fahren würde. Der liegt bei knapp unter 2 Sekunden bzw. "halbem Tachoabstand", also 125m. Also rund 25 Fahrzeuglängen oder 7 kompletten Mittelstreifen (die haben 18m Abstand auf der Autobahn). Ist das Fahrzeug hinten näher dran, dann darf man aber auch nicht einfach beim rüber ziehen mal eben den Blinker setzen - man muss das Ausscheren auch rechtzeitig vorher ankündigen. Also z.B. 1 bis 2 Sekunden bevor man links rüber geht, damit andere auch darauf reagieren können. Und damit erhöht sich der Abstand, den der hintere haben muss, damit man überhaupt den Blinker setzen kann um das Ausscheren anzukündigen, auf 150 bis 250m bzw. bis zu14 Mittelstreifen (oder rund 50 Fahrzeuglängen).
Und wenn dann ein langsameres Auto vor einem ist oder ein LKW, dann muss man eben bremsen und langsamer werden - und den andern vorbei lassen. Auch wenn das viele Autofahrer, welche die Autobahn ganz offensichtlich mit einer Rennstrecke verwechseln, nicht gern einsehen und dann doch noch schnell hinter dem LKW mit z.B. 120km/h nach links rüber ziehen um nicht bremsen zu müssen. Auch wenn hinten eigentlich jemand schnelleres kommt und schon zu nah dran ist für einen StVO-Konformen Überholvorgang.
Macht man so was allerdings bei einer Fahrprüfung, dann ist die in diesem Moment auch schon wieder beendet - und der Fahrschüler ist durchgefallen.
Und um auf ein anderes Thema zu kommen, das der Autor hier an spricht:
Dabei darf der hinten an kommende durchaus auch kurz Lichthupe geben um seinen Überholvorgang anzukündigen - das ist dann noch keine Nötigung. Er dürfte dafür sogar kurz Hupen. Siehe StVO §5(5). Die Nötigung wird es allenfalls dann, wenn zu dicht aufgefahren wird und wiederholt Lichthupe gegeben wird oder ein Blinker gesetzt wird, obwohl der Überholte keine Möglichkeit hat nach rechts zu gehen.
Das "Hupen um sich zu beschweren", das der Autor vor schlägt, ist dagegen nicht erlaubt. Man darf und soll mit der Hupe einen anderen Verkehrsteilnehmer warnen - aber die Hupe ist eben kein Meinungsverstärker.
Und genau dieses hoch emotionalisierte aggressiv werden und sich irgendwie wehren zu wollen, das hier zwischen den Zeilen des Autors durch kommt, wenn er auf schnellere Fahrzeuge und eigentlich Autofahrer generell zu sprechen kommt ("toxische Raser", "wahnwitzige Geschwindigkeiten", ...) in Verbindung mit seinem Wunsch andere Autofahrer irgendwie erziehen und "therapieren" zu wollen lassen mich persönlich an seiner Verkehrseignung dann doch erheblich zweifeln und zu der persönlichen Einschätzung kommen, dass er vermutlich nach einer MPU ohne einen Führerschein da stehen würde. Der Straßenverkehr ist eben unter anderem der völlig falsche Platz um seine aggressiven Emotionen aus zu leben.
[Anmerkung: das mit den hohen Sicherheitsdistanzen ist nebenbei mit ein Grund warum ich persönlich für ein absolutes generelles Höchstlimit von 180km/h bei Tag und 160km/h bei Nacht oder Regen/schlechter Sicht bin - damit sinken diese notwendigen Distanzen deutlich. Und mit diesen Geschwindigkeiten kann man auf vielen Autobahn-Abschnitten auch oft zu 100% StVO-Konform fahren! Zudem gibt es nur wenige Strecken, die man bei 250km/h oder schneller wirklich länger als nur ein paar Augenblicke voll überblicken kann - und nur dann darf man überhaupt so schnell fahren.]
PS: Wenn der Autor mit 120km/h unterwegs ist, die Strecke von hinten auf 800m übersehbar ist (so dass man auch mal 10s auf 250km/h sicher fahren könnte..) und einer mit 250km/h kommt, dann dauert es immerhin um die 20s (pi mal Daumen), bis das Fahrzeug, das plötzlich 800m hinter einem mit 250km/h aufgetaucht ist, überhaupt auf gleicher Höhe ist - die Vdiff liegt nämlich bei nur 130km/h. Deutlich unter dem auf Land- und Bundesstraßen üblichen...
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (25.07.2021 17:08).