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  • notting

mehr als 1000 Beiträge seit 01.06.2004

DIv. Fehler und Auslassungen im Hetz-Artikel

Ich fahre im unlimitierten Bereich die meiste Zeit 130km/h, außer mal kurz 150km/h um jmd. langsameren zu überholen wenn sonst die v_diff zu gering ist. Bin vor Corona ca. 10 Jahre 160km zur Arbeit und zurück gefahren, mit viel Autobahn-Anteil. Ca. die Hälfte davon von meinem Wohnort aus betrachtet in die eine Richtung der AB und der Rest in die andere. Meine recht billige als Neuwagen gekaufte Karre hat nur einen Basis-Benziner, d.h. miese Beschleunigung.
Ergebnis: Ich habe _viel_ häufiger Probleme mit Leuten die vor(!) mir ohne (rechtzeitiges) Blinken bzw. Beschleunigen rausgezogen sind als dass mir ein schnellerer im Nacken hing. Sehr wahrscheinlich besteht der Hauptteil der TL-Befürworter aus Leuten, die (auch) mit "130km/h-Rasern" Probleme haben aufgrund ihrer eigenen Unfähigkeit.

Es gibt ja durchaus auch ältere Autos, Oldtimer o.ä., die einen LKW nur sagen wir mit 105 km/h überholen können.

Ich bin auch jahrelang schwächere Benziner aus den 1980er Jahren gefahren. Die hatten eine v_max von 160km/h. Die Mehrleistung meines jetzigen Basis-Benziners wird wohl vom höheren Sicherheitsstandard kompensiert, z. B. seitl. Crash-Sicherheit. D.h. IMHO kein so riesiger Unterschied.
Und Oldtimer fahren IMHO eher schönere Routen als über eine Autobahn.

Auch wenn die Geschwindigkeitsdifferenz lediglich 5 km/h beträgt, ist das nicht das Problem des "langsam" fahrenden Autos.

So eine Aussage dürfte wohl unter "passiv aggressives Verhalten" fallen.
https://www.rechtsportal.de/Verkehrsrecht/Bibliothek/Handbuecher/Strafrecht/Ordnungswidrigkeiten/Sonstige-Verstoesse-im-fahrenden-Verkehr/Ueberholen-5-StVO/Wesentliche-hoehere-Geschwindigkeit-des-Ueberholenden-5-Abs.-2-Satz-2-StVO

Von einem erlaubten Überholen mit „wesentlich höherer Geschwindigkeit“ ist etwa noch auszugehen, wenn die Geschwindigkeitsdifferenz mindestens 10 km/h beträgt bzw. wenn bei sogenannten „Elefantenrennen“, d.h. bei Überholvorgängen zwischen Lkws auf der Autobahn, der Überholvorgang nach maximal 45 s abgeschlossen ist (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 16.11.2009 – 1 SsRs 45/09, NZV 2010, [...]

Selbst mit meinem Basis-Benziner im höchsten Gang kriegt man das hin hinter einem LKW hängend so zu beschleunigen, dass man höchstens wenige Sekunden mit <10km/h v_diff überholt - auch wenn man eigentl. vor einem Spurwechsel seine Geschwindigkeit an das Tempo des Verkehrs auf der Zielspur anpassen muss, was wie ganz oben erwähnt sehr viele nicht machen, also zu langsam sind, auch wenn die Zielgeschwindigkeit nur 130km/h ist.
Offensichtl. müssen Leute die nicht mal versuchen zügig zu überholen (im Sinne der StVO) irgendwelche Komplexe die sie kompensieren müssen. Sind wohl die selben die auf die Landstraße (1 Spur pro Fahrtrichtung) deutl. langsamer als erlaubt fahren, aber genau dann beschleunigen wenn's eine gute Stelle zum Überholen gibt und jmd. versucht zu überholen.

Zu diesen Verhaltensweisen zählt vor allem das ständige Zu-schnell-Fahren und Bedrängen anderer Autofahrer. Typisch ist auch das Beschleunigen vor roten Ampeln, anstatt ausrollen zu lassen, und dann ein aggressives Abbremsen wenige Meter vor der Ampel. Auch das viel zu schnelle Heranfahren an unübersichtliche Kreuzungen ist so eine gefährliche Unart; anstatt sich im Sinne der Sicherheit von Kindern, Fußgängern oder Fahrradfahrern heranzutasten, wie man das nennt.

Bin beim Ausrollen lassen vor der roten Ampel leider auch schon von allen mögl. anderen Verkehrsteilnehmen auf dieser Art überholt und geschnitten worden. Kann sein, dass meine Karre aussieht wie eine typ. Karre von Leuten, die massive Staus verursachen, in dem sie bei grün nicht zügig losfahren.

Der seitliche Sicherheitsabstand zu Fahrradfahrern von mindestens 1,50 m wird auch oft nicht eingehalten, was stark gefährdend (und inzwischen endlich auch illegal) ist.

Es ist auch illegal sich als Rad bei zu wenig Platz rechts an den Autos durchzuquetschen. Man hätte das explizit bei 1,5 bzw. 2m Abstand auch illegal machen müssen bzw. die unnötige Provokation von solchen Überholmanöver per Definition zur Nötigung machen müssen.
Als Radfahrer habe ich übrigens kaum Probleme mit Autofahrern. Liegt wohl daran, dass ich sie z. B. nicht rechts überhole wo sie sich nicht zum Linksabbiegen eingeordnet haben, immer rechtzeitig Handzeichen geben, Licht an habe sodass man mich besser sieht usw. Wenn ich als Radfahrer Probleme mit anderen Fahrzeugen habe, sind das praktisch immer rücksichtslose Radfahrer, die mich dann noch blöd anmachen. Die wollen wohl auch irgendwelche Komplexe kompensieren.

Besonders schlimm, aber nicht selten, kommt auch die bewusste Gefährdung von Verkehrsteilnehmern vor, wenn Autofahrer etwa stark beschleunigen, oder zumindest nicht den Fuß vom Gas nehmen, wenn Fußgänger vor ihnen "zu Unrecht" (ohne Ampel) die Straße überqueren. Man kann hier auch hupen, um sich zu beschweren. Aber einen Menschen stark zu gefährden, nur weil dieser eine Ordnungswidrigkeit begeht, ist offensichtlich illegal und menschlich das Allerletzte.

Solche Fußgänger gefährden Radfahrer, da Radfahrer beim spontanen Notbremsen/Ausweichen leicht stürzen können! Wieso wird das hier ignoriert?!
Außerdem sollten Fußgänger die rücksichtlos eine Straße überqueren härter bestraft werden, gerade wenn irgendwas was ihnen beim Überqueren der Straße hilft (z. B. Fußgängerampel oder Überquerungsinsel) in der Nähe ist. Bis hin zur Nötigung, wenn der Fußgänger auch noch frech wird.
Es gefährdet übrigens Fußgänger auch, wenn man ohne dass man es muss für sie anhält (also außerhalb z. B. Zebrastreifen). Dadurch kann der Fußgänger verdeckt werden, nachfolgender Verkehr kann das als "Der in dem Auto will was schauen, jmd. aussteigen lassen etc." interpretieren und dran vorbeifahren und plötzl. steht der vom Auto zunächst verdeckte Fußgänger vor ihnen... Wurde uns explizit so in der Fahrschule beigebracht.

Die Regel, dass man freundlicherweise blinkt, um den anderen Verkehrsteilnehmern zu zeigen, was man vorhat, ist ebenfalls längst nicht mehr Standard. Man nennt solche Verhaltensweisen passiv aggressiv.

Das kenne ich von Radfahrern leider auch was ihre Handzeichen angeht.

Andere Autofahrer wiederum drängeln in geschlossenen Ortschaften bei Tempolimit 50 km/h, wenn einer bei zwei Fahrstreifen auf der linken Spur "zu langsam" ist. Obwohl das sein/ihr gutes Recht ist, denn in der Stadt gilt die freie Verkehrsstreifenwahl.

Was sollen denn innerorts "zwei Fahrstreifen auf der linken Spur" sein?

Und so fahren viele Berufspendler, ebenso wie Berufspolitiker tagein, tagaus alleine in ihrem PKW - jedoch nicht etwa in einem angemessenen Kleinstwagen, sondern einem fetten SUV oder Stadtpanzer. Man nennt sie auch Statussymbole. Man könnte es auch Ignoranz gegenüber Umwelt, Natur und Mitmenschen nennen.

Es ist Resourcen-Verschwendung 2 Autos zu kaufen, die nie gleichzeitig gefahren werden, schon alleine wege der Herstellung! Außerdem ist selbst mein Megane wenn ich auf dem Heimweg von der Arbeit einkaufe (statt zusätzl. Kurzstrecken mit kaltem Motor zu fahren) häufig auch voll. Dazu noch div. regelm. Aktionen wo mein Kofferraum auch gut voll ist. D.h. ein Kleinstwagen wäre definitiv Resourcen-Verschwendung.

Wenn man BEV anschaut, bekommt man auch kaum was mit vernünftiger Reichweite was ca. 4,3m lang oder kürzer ist und eine offizielle Anhängelast hat, insb. wenn's kein SUV sein soll (wenn man sich z. B. keinen Transport kaufen will bzw. die zusätzl. Kurzstreckenfahrten bei Vermietung irgendwo viele km entfernt machen will, ist einen Anhänger bei Bedarf zu verwenden sinnvoll). Hat auch was mit dem Platz für die Akkus zutun.

Außerdem sind die Nicht-SUV-Verbrenner genauso gewachsen.

Bei einem dieser Autorennen mit 160 km/h mitten in der Stadt und mit unbeteiligten Toten als Folge - sowie mit Schuldigen ohne jegliches Schuldbewusstsein oder Reue auf der Anklagebank. Immerhin kam es inzwischen zu Verurteilungen wegen Mordes, zuvor war bei solchen Prozessen im Autoland eher das Urteil der "fahrlässigen Tötung" üblich, häufig mit sehr milden Strafen für die Täter.

Warum werden hier nicht auch tote Fußgänger durch Radfahrer die illegal auf dem Gehweg oder über rot gefahren sind erwähnt, die geringere Strafen bekommen?! Sind diese toten Fußgänger weniger wert?! Vor allen Dingen sehe ich _viel_ häufiger Radfahrer über eine rote Ampel fahren als Autofahrer oder dass Autofahrer mit >=160km/h innerorts (abseits einer Autobahn) unterwegs sind.
Beispiel für so einen Fall den ich meine: https://www.tagesspiegel.de/berlin/bei-rot-ueber-die-ampel-radfahrer-nach-tod-einer-fussgaengerin-in-berlin-zu-geldstrafe-verurteilt/27360466.html

Anders als mit der Grafik suggiert wird, ist die höchste auf ital. Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit 150km/h.

Auch wird komplett ignoriert, dass BEV im Kommen sind. Heißt:
- Tendenziell deutl. geringere Höchstgeschwindigkeit als vergleichbare Verbrenner. Z. B. ID.3/4 Single-Motor 160km/h.
- Durch die offiziellen Homologationswerte und auch durch die div. Förderprogramme die Ökostrom voraussetzen gibt's keine CO2-Ersparnis durch geringere Geschwindigkeiten mehr.
- BEV sind viel sparsamer und mit geringerer Reichweite gebaut, sodass man höhere Geschwindigkeiten viel stärker bemerkt, weil man schneller wieder laden muss.
- Durch die viel geringere Ladegeschwindigkeit als bei einem Tankvorgang (in gewonnener Mehrreichweite pro Zeit) ist der Effekt noch stärker.

notting

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (25.07.2021 14:30).

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