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  • nochjemand

mehr als 1000 Beiträge seit 09.09.2002

Hier, für euch Raser, das kann euch Punkte und Fahrverbot bescheren

§ 3 Absatz 1 StVO:

Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

Ein sehr gutes Abblendlicht leuchtet bis zu 100m aus, das entspricht dem Notbremsweg bei ca 140km/h.
Ab 31km/h zu schnell gibt's einen Monat Denkpause.

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