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  • Systemverwalter

mehr als 1000 Beiträge seit 20.09.2006

Re: §5 Abs. 2 Satz 2 StVo: Überholen mit wesentlich höherer Geschwindigkeit

Ein paar Idioten waren früher allerdings unterwegs. Ich fuhr mal 1999 mit 140-160 km/h von Stuttgart nach Hause, als auf der A45 wenige Kilometer vor meiner Abfahrt tatsächlich zu meinem Entsetzen da jemand mit scheinbar >250 km/h in der mittleren Spur(!)angerast kam und erst auf den letzten Metern bremste, anstatt auf die linke Spur zu wechseln. Der wäre mir bald voll hintendraufgefahren. Und ich habe mich richtig erschrocken, weil ich das als nächstes kommen sah.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (26.07.2021 12:07).

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