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  • 1Hz

mehr als 1000 Beiträge seit 27.09.2019

Re: Der seitliche Sicherheitsabstand zu Fahrradfahrern von mindestens 1,50 m ...

Untersuchungen zeigen klar auf, dass Kraftfahrer um ein Vielfaches mehr an Verkehrsverstößen begehen.

Und was die Abstände angeht: Sie dürfen einen Radfahrer meist sowieso nur auf der anderen Fahrspur überholen. Dieser muss nämlich auch einen Sicherheitsabstand einhalten, zum rechten Fahrbahnrand. In der Regel 1m bis 1,5m. Dann ist er mindestend 0,5m breit, plus die 1,5m Überholabstand, macht 3 m bis 3,5m. Quasi Fahrbahnbreite.

Und nein, niemand muss überholen.

Den Unterschied merkt man in anderen Ländern wie Holland, Spanien, Italien, Dänemark. Die überholen anständig. Es geht also.

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