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  • Boomerang_66

846 Beiträge seit 25.08.2019

Re: Der seitliche Sicherheitsabstand zu Fahrradfahrern von mindestens 1,50 m ...

"Sie dürfen einen Radfahrer meist sowieso nur auf der anderen Fahrspur überholen. Dieser muss nämlich auch einen Sicherheitsabstand einhalten, zum rechten Fahrbahnrand. In der Regel 1m bis 1,5m."

Ich hatte schon mal 2 Fahrradfahrer vor mir, die sich in der Hinsicht vorbildlich verhalten haben. Bergauf auf der Bundesstraße außerhalb geschlossener Ortschaften bei durchgehendem Berufsverkehr auf der Gegenseite mit ca. 5 km/h ziemlich genau in der Fahrbahnmitte. Trotz gutem Waldweg, der ca. 10m im Wald parallel zu der Bundesstraße verlief.

Auf dem Rückweg dann einen Rennradfahrer, der alle Verkehrsregeln missachtet hat. Auf der Bundesstraße bergab deutlich schneller als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h, obwohl es einen benutzungspflichtigen Radweg gab.

Kurz: Formal korrektes Verhalten ist nicht immer die beste Wahl!

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (25.07.2021 13:01).

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