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  • macc

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Re: Der seitliche Sicherheitsabstand zu Fahrradfahrern von mindestens 1,50 m ...

1Hz schrieb am 25.07.2021 12:45:

Untersuchungen zeigen klar auf, dass Kraftfahrer um ein Vielfaches mehr an Verkehrsverstößen begehen.

Und was die Abstände angeht: Sie dürfen einen Radfahrer meist sowieso nur auf der anderen Fahrspur überholen. Dieser muss nämlich auch einen Sicherheitsabstand einhalten, zum rechten Fahrbahnrand. In der Regel 1m bis 1,5m. Dann ist er mindestend 0,5m breit, plus die 1,5m Überholabstand, macht 3 m bis 3,5m. Quasi Fahrbahnbreite.

Und nein, niemand muss überholen.

Den Unterschied merkt man in anderen Ländern wie Holland, Spanien, Italien, Dänemark. Die überholen anständig. Es geht also.

In den von Dir aufgeführten Ländern sind aber auch die Radfahrer erheblich
disziplinierter. Es mangelt Ihnen an der Bundesdeutschen Radfahr-Militanz.

Auf den Fahrradweg damit.
Und auch nicht drei--vier nebeneinander auf der Straße.

Seitdem die Leute wieder reisen dürfen ist es ein Graus hier.
Seniorenraser (e-bike,SUV) toppen das ganze noch.
die sind vollständig Merkbefreit.

MACC

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (25.07.2021 13:10).

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