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  • hubid

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Re: Der seitliche Sicherheitsabstand zu Fahrradfahrern von mindestens 1,50 m ...

1Hz schrieb am 25.07.2021 12:45:

Dieser muss nämlich auch einen Sicherheitsabstand einhalten, zum rechten Fahrbahnrand. In der Regel 1m bis 1,5m.

Ah, interessant, Eure Verkehrsregeln in Deutschland. Hier in der Schweiz gilt das Rechtsfahrgebot gerade auch für langsame Verkehrsteilnehmer, bei Euch ist das wohl anders. Sicherheitsabstand zum Fahrbahnrand von 1.5m - das ist eine ganz erstaunliche Einrichtung. Gilt das auch für Autos, oder nur für Fahrradfahrer? Dann gibt es also Strassen in Deutschland, auf denen viele Autos gar nicht verkehren dürfen, weil sie nicht einen Sicherheitsabstand von 1.5m vom rechten Fahrbahnrand einhalten können ohne eine durchgezogene Sicherheitslinie zu überfahren. Mist!

Dann ist er mindestend 0,5m breit, plus die 1,5m Überholabstand, macht 3 m bis 3,5m. Quasi Fahrbahnbreite.

Ja, und dann oft noch der Mitradler parallel dazu, ebenfalls mit 0.5m plus Sicherheitsabstand. So ein Fahrradpärchen belegt also (in Deutschland) 4-4.5m.

Den Unterschied merkt man in anderen Ländern wie Holland, Spanien, Italien, Dänemark. Die überholen anständig. Es geht also.

Ja, es wäre mir allerdings auch nicht aufgefallen, dass in Holland, Spanien, Italen oder Dänemark die Fahrradfahrer in der Fahrbahnmitte fahren würden, weil sie einen irren Sicherheitsabstand zum rechten Fahrbahnrand einhalten (müssen).

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