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  • 1Hz

mehr als 1000 Beiträge seit 27.09.2019

Re: Der seitliche Sicherheitsabstand zu Fahrradfahrern von mindestens 1,50 m ...

Ich habe nicht von Mitte geschrieben sondern von den rechtlich vorgeschriebenen Sicherheitsabständen. Diese ergeben sich aus zahlreichen Gerichtsverfahren und den darauf gründenden Empfehlungen des Verkehrsministeriums. Werden die nicht eingehalten, trifft den Radfahrer zum Beispiel bei einem Unfall auch eine Mitschuld. Jemand mit Führerschein muss so etwas kraft Gesetz in Deutschland wissen.

Und Nebeneinanderfahren ist gesetzlich erlaubt, solange dies den Verkehr nicht behindert. Wenn aber die Abstandsregelungen dazu führen, dass ein Kraftfahrer sowieso auf der anderen Fahrspur überholen muss, findet durch das Nebeneinanderfahren auch keine Verkehrsbehinderung statt.

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