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  • helamsha

mehr als 1000 Beiträge seit 06.09.2012

Re: Der seitliche Sicherheitsabstand zu Fahrradfahrern von mindestens 1,50 m ...

1Hz schrieb am 25.07.2021 16:27:

Ich habe nicht von Mitte geschrieben sondern von den rechtlich vorgeschriebenen Sicherheitsabständen.

Die 1.5m zum Fahrbahnrand sind aber nicht gerichtlich vorgeschrieben sondern allenfalls bei parkenden Fahrzeugen zulässig. Zu "Schutzstreifen" die häufig in der Türzone oder dicht am Rand verlaufen gibt es mKstn auch kein Urteil was der Benutzung dieser Streifen zuwiderliefe.
Allerdings erlaubt das Recht auf körperliche Unversehrtheit auch genug Abstand einzuhalten, selbst wenn Markierungen anderes suggerieren.

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