sabi.grub schrieb am 25.07.2021 19:59:
https://www.ra-kotz.de/noetigung.htm
Auch wenn das ständige Linksfahren hier schon besonders eklatant war, es kann durchaus auch eine Nötigung sein. Und ungeachtet des dahinter kommenden Verkehrs zu überholen, kann es auch eine Straftat werden, wenn es dadurch zu einem Unfall kommt.
Es geht nicht um Autofahrer, die ohne Rücksicht auf den rückwärtigen Verkehr überholen, es geht um die rücksichtslosen Raser, die sich an Fahrzeugen stören, die mit 120 oder 130 km/h ein paar LKWs überholen möchten.
Gab ja auch von den üblichen Verdächtigen hier im Forum ein paar entsprechende Kommentare.