Der grundsätzlichen Aussage stimme ich zwar zu, aber man muss hier natürlich immer den Kontext betrachten.
Auf jeden Fall sollte man vor dem Start eines Überholvorgangs erstmal in den Rückspiegel schauen bevor man überhaupt den Blinker betätigt. Es macht ja keinen Sinn den Blinker anzuwerfen, wenn da eindeutig ein Auto in den nächsten 2-3 Sekunden überholen wird. Sieht man ein Auto, muss man natürlich erstmal abschätzen wie schnell dieses fährt und dann gegebenenfalls den Überholvorgang unterlassen. Hier würde ich aber durchaus differenzieren. Ist das Auto noch "sehr weit weg", spricht prinzipiell nichts dagegen den Überholvorgang einzuleiten außer es ist erkennbar sehr viel schneller - aber diese Transferleistung muss der Fahrer erstmal leisten. Persönlich würde ich so einen Überholvorgang gar nicht erst beginnen, aber bei vielen fehlt da vermutlich jeglicher "Überlebensinstinkt". Aber hier ist auch der Autofahrer auf der linken Spur gefragt und muss gegebenenfalls die Geschwindigkeit anpassen. Vorausschauendes Fahren und so. In der Regel braucht man keine Kristallkugel um vorhersagen zu können, ob ein Autofahrer einen LKW überholen wird. Man schätzt die eigene Geschwindigkeit und die Geschwindigkeit des anderen PKW und kann dann absehen, ob der ohne Spurwechsel voll in die Eisen gehen müsste - wenn ja, ist ziemlich sicher von einem Spurwechsel auszugehen. Das weiß man somit in der Regel schon bevor der Blinker überhaupt gesetzt wird. Einfach draufhalten nach dem Motto "Das ist meine Spur. Verpiss dich!" tendiert auch schon Richtung Nötigung. Spätestens dann ziemlich eindeutig, wenn absichtlich erst "im Kofferraum" gebremst wird und dann noch die Lichthupe dazu kommt. Und ich möchte anmerken, dass "Dichtmachen" ebenfalls Nötigung sein kann. Jeder Autofahrer hat vorausschauend zu fahren. Fährt auf der rechten Spur ein PKW an einer Steigung auf einen LKW zu der klar erkennbar "kriecht" und man verhindert gezielt den Spurwechsel, sieht man sich ebenfalls ganz schnell einer Anzeige wegen Nötigung ausgesetzt. Zudem könnte man hier noch die Frage stellen, ob der Autofahrer auf der linken Spur nicht gegen das Rechtsfahrgebot verstößt. Nur weil man mutmaßlich schneller fährt als "alle anderen", darf man nicht durchgängig die Überholspur benutzen.