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Re: Geschwindigkeitsdifferenz von nur 5 km/h

nochjemand schrieb am 25.07.2021 11:36:

Doch, das betrachte ich als Verkehrsbehinderung.
Wenn ich mit dem Anhänger unterwegs bin - 100km/h Zulassung - bleibe ich hinter den LKW, bis wirklich so viel Platz ist, daß niemand in die Eisen gehen muß. Es kommt auch vor, daß ich kein einziges Mal überhole, weil kein Platz ist. Verständnis habe ich da nur für die Berufskraftfahrer, die wirklich unter enormem Druck stehen.

In der StVO steht: "Überholen darf ... nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt."

CAOS

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