Worin genau jetzt die Freiheit besteht, wenn man bei Tempo 160 km/h schläft, müssten Sie noch etwas näher erläutern.
Im Artikel hingegen ist schlüssig erklärt, dass auch Verkehrsteilnehmer, die mit „nur“ 120 oder gar 105 km/h unterwegs sind, die Freiheit haben, LKWs zu überholen.
Ohne von schlafenden Mitmenschen mit 160 km/h belästigt zu werden.