umbhaki schrieb am 25.07.2021 13:11:
Worin genau jetzt die Freiheit besteht, wenn man bei Tempo 160 km/h schläft, müssten Sie noch etwas näher erläutern.
Worin die Freiheit besteht mit dem Leseverständnis Hauptschule Klasse 6 an einem Diskussionsforum teilzunehmen ist die hier viel dringendere Frage!?!
Im Artikel hingegen ist schlüssig erklärt, dass auch Verkehrsteilnehmer, die mit „nur“ 120 oder gar 105 km/h unterwegs sind, die Freiheit haben, LKWs zu überholen.
Ohne von schlafenden Mitmenschen mit 160 km/h belästigt zu werden.
Jetzt habe ich die Freiheit ,mit 250 km/h zu überholen sofern freigegeben. Eine schlüssige Erklärung warum mir diese Freiheit genommen werden sollte, konnte ich hingegen nicht entdecken.