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  • Bernhard Kuhn

mehr als 1000 Beiträge seit 30.01.2000

Re: Quizfrage

K3 schrieb am 25.07.2021 13:32:

Nach §5 StVO darf er nur, wenn er mit wesentlich höherer Geschwindigkeit
fährt. 5 km/h sind eindeutig zu wenig.

https://www.anwalt24.de/fachartikel/strafrecht-und-justizvollzug/5617

Danke für den interessanten Link!

Streng genommen düften die Brummies auf der Autobahn nur 80 km/h fahren. In der Regel sind es doch eher 95. Da kommt das mit den 10 km/h evtl hin :-)
Aber im angegebenen Link steht auch das eine geringer Differenz ok ist, wenn man damit niemanden über Gebühr behindert.

Macht z.B. für einen Vertreter den Unterschied ober er am Feierabend zuhause noch was von seinen Kindern hat oder nicht.

Ja, wenn es die leere Autobahn hergibt.

Ansonsten ist es den Kindern wahrscheinlich wichtiger, ihren
Vater überhaupt heile wiederzusehen, als eine Viertelstunde
früher oder später.

Da gebe ich dir völlig recht: die Bedingungen für's schnell Fahren müssen passen!

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