§ 5 Abs 4, StVO:
"Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist."
Du darfst die Spur nur dann wechseln, wenn du den nachfolgenden Verkehr nicht gefährdest.
§ 5 Abs 4, StVO:
"Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist."
Du darfst die Spur nur dann wechseln, wenn du den nachfolgenden Verkehr nicht gefährdest.