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Avatar von xj12
  • xj12

mehr als 1000 Beiträge seit 10.02.2012

StVO und der Autor

Auch wenn die Geschwindigkeitsdifferenz lediglich 5 km/h beträgt, ist das nicht das Problem des "langsam" fahrenden Autos.

Doch ist es.

https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/93-5-ueberholen

Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

Der Raser ist in diesem Fall selbstverständlich dazu verpflichtet, abzubremsen und zwar mit ausreichendem, respektvollem Sicherheitsabstand.

Auch hier sollte der Autor mal in die StVO schauen - natürlich ist man verpflichtet abzubremsen - der Überholende hat aber:

Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

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