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  • Friedensfreund

mehr als 1000 Beiträge seit 23.06.2014

quizfrage: wer kennt und hält sich an die gegenseitige rücksichtnahme? (§1 stvo)

§ 1
Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

(https://dejure.org/gesetze/StVO/1.html)

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