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  • K3

mehr als 1000 Beiträge seit 05.04.2001

übers Ziel hinaus

Tempolimit ist das Sommerlochthema jedes Wahlkampfs.

Ich bin wie der Autor der Ansicht, dass eine Höchstgeschwindigkeit
die großen Geschwindigkeitsunterschiede glätten würde, und dass
manche gefährliche Situation garnicht erst entstehen würde.

Nur schießt der Autor mit seinen Argumenten übers Ziel hinaus.

Raser und Psychos beeindruckt man damit nicht, und illegale
Rennen in der Innenstadt haben mit dem Thema ohnehin
nichts zu tun. Für eine Verurteilung wegen Mordes in so einem Fall
muss übrigens der Tötungsvorsatz nachgewiesen werden.

Allein die Verurteilung wegen einer Straftat reicht dagegen oft
schon aus, die wirtschaftliche Existenz des Täters nachhaltig
zu beeinträchtigen: Wenn den Angehörigen der Opfer in einem
Zivilverfahren eine Rente zugesprochen wird, und die Versicherung
daraufhin ihren "Kunden" wegen des Vorliegens einer Straftat
in Regress nimmt. Vom dauerhaften Verlust der Fahrerlaubnis
ganz abgesehen.

Auch der Schleicher auf der Überholspur hat übrigens kein Recht, mit
einem Geschwindigkeitsunterschied von 5 km/h ein anderes Fahrezug
zu überholen, nur weil er nicht schneller fahren kann. Überholvorgänge
sind zügig abzuschließen, und wenn man das absehbar nicht kann, dann
darf man garnicht erst ansetzen.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (25.07.2021 13:17).

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