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mehr als 1000 Beiträge seit 13.03.2003

Danke für die Info

> Der Verurteilte war den Angaben zufolge am 26. Oktober in Neuruppin
> mit einer Kapuzenjacke der Marke «Thor-Steinar» unterwegs. Das Tragen
> des Logos dieser Marke ist strafbar. Es handelt sich um den
> Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger
> Organisationen oder von solchen, die diesen zum Verwechseln ähnlich
> sind. Bei dem Logo der Marke sind zwei Runen so miteinander
> kombiniert, dass sie für Eingeweihte die Doppel-Sig-Rune der
> ehemaligen Waffen-SS zeigen.

Es gibt also keine "zuzüglichen anderen Delikte". Er ist allein für
das Tragen eines Symbols für 4 Monate ins Gefängnis gesteckt worden.

Das beruhigt mich jetzt aber. Wenn ich nicht eingeweihter Banause mir
so eine Kapuzenjacke kaufe und die Ähnlichkeit zu verfassungswidrigen
Symbolen nicht feststelle, immerhin kann ich Äpfel von Birnen
unterscheiden obwohl beide rund sind, dann bekomme ich die 4 Monate
nur auf Bewährung. Schließlich bin ich nicht vorbestraft. Mmmh, der
Verurteilte möglicherweise auch nicht.

> Der Verurteilte ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft «nicht
> unerheblich vorbelastet». Er sei insbesondere wegen so genannter
> politisch motivierter Kriminalität bekannt. [YAHOO!-Nachrichten vom
> 23.12.2004]

Ist das jetzt ein "gefühltes" Vorstrafenregister. Wenn der
Verurteilte entsprechend vorbestraft ist und als Wiederholungstäter
gilt, warum sagt man das dann nicht auch?

cu
Raka

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