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  • AlSimmons

mehr als 1000 Beiträge seit 15.10.2004

Frage an unsere Forumsjuristen

Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber soweit ich das verstehe, hat dieser Untersuchungsausschuss gerichtsähnliche Kompetenzen. Also könnte er Zeugen vorladen und zur Aussage zwingen. Denn auch wie vor Gericht gilt dort kein Zeugnisverweigerungsrecht, es sei denn er würde sich selbst belasten.

Nehmen wir an, meine Annahme stimmt. Dann stellt sich mir die Frage: Warum zum Teufel lässt sich der Ausschuss das gefallen? Es könnte so einfach sein: Die Zeugen werden vorgeladen, bei Nichterscheinen oder Aussageverweigerung erfolgt Beugehaft, einzige Ausnahme sind Krakheit oder Tod, Urlaub ist kein Grund für Nichterscheinen. Und die Bedingungen der Aussage legt der Ausschuss fest, nicht irgendein Ministerium. Sollte sich da ein Ministeriumsvertreter einmischen wollen, wird der ebenfalls vorgeladen. Und ggf wegen versuchter Zeugenbeinflussung belangt.

Kann sein, dass ich das etwas naiv sehe, aber ich verstehe nicht, dass der UA nicht diese Werkzeuge einsetzt, wenn er sie schon hat. Natürlich vorausgesetzt, dass er sie hat. Wenn nicht, sind meine Überlegungen gegenstandslos. Oder eine Anregung, wie ein zukünftiger UA zu gestalten wäre.

Edit: Typo

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.08.2017 16:51).

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