AlSimmons schrieb am 20.08.2017 16:49:
Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber soweit ich das verstehe, hat dieser Untersuchungsausschuss gerichtsähnliche Kompetenzen. Also könnte er Zeugen vorladen und zur Aussage zwingen. Denn auch wie vor Gericht gilt dort kein Zeugnisverweigerungsrecht, es sei denn er würde sich selbst belasten.
Du liegst falsch.
Sie brauchen erst eine Aussagegenehmigung. Weil es sonst ein Geheimnisverrat (Dienstgeheimnis) wäre.
Es gibt bei uns kein Gericht, das das umgehen kann.
(Aussageverweigerungsrecht bzw. Genehmigung als Voraussetztung gibt es auch in anderen Bereichen, z.B. für Ärzte oder Anwälte.)
Die Einzigen, die das ändern könnten, aber nicht wollen, sind die Parlamentarier der gesetzgebenden Gremien. Also Bundestag, Landtage.