in München "erkennt" das Gericht (in der Urteilsbegründung) die (alleinige) Tätertschaft der drei.
Mit dem "erkennen" durch ein Gericht ist das die amtliche und offizielle und alleinig gültige Wahrheit, so lange, bis von einem höheren Gericht aufgehoben. (Egal wie die Wahrheit lautet, das "erkennende" Gericht benötigt nur eine "feste Überzeugung")
Damit sind alle Untersuichungsausschüsse obsolet, weil die Täterschaft ja "erkannt" und festgeschrieben ist und weitere Vebrindungen ausgeschlossen..
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Anm: so lange unsere Parlamente nicht per Gesetz die Rechte der Ausschüsse ändern/erweitern, so lange bleiben solche Ausschüsse reine Showveranstaltungen. Der Wille, sich selbst endlich die notwendigen Kompetenzen zu geben, ist bei den Gesetzgebungsgremien offensichtlich nicht in ausreichender Zahl vorhanden.