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Avatar von wass_solls
  • wass_solls

294 Beiträge seit 22.04.2010

Re: Da kommt noch was....


Das ist der Punkt. Treudler ist kein Landtagspräsident. Nie gewesen!

Genau, und deswegen hätte er auch nur §1-2 der Geschäftsordnung durchziehen dürfen. Da haben aber einige MdL dazwischen krakeelt. In den Paragraphen steht nichts davon, dass ein Alterspräsi auch Anträge zur Änderung der Tagesordnung oder der Geschäftsordnung annehmen darf oder Abstimmungen über solche Anträge leiten darf.

Dazu hat ihn jetzt das VerfG "genötigt", obwohl das VerfG in seiner Begründung selber sagt, dass das Parlament eine Geschäftsordnungsautonomie hat. Somit dürfte also auch das Verfassungsgericht laut eigener Begründung keinen Parlamentarier "nötigen", Befugnisse anzunehmen, die nur dem gewählten Parlamentspräsi zustehen.

Einfach mal selber denken!

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