"Die Geschäftsordnung des Landtages darf geändert werden, bevor ein Landtagspräsident gewählt worden ist. "
Das gibt die Geschäftsordnung aber gerade nicht her. Und wie das Prozedere dazu sein soll folglich schon mal gar nicht.
Im Gegenteil, die Geschäftsordnung legt sehr genau fest, wie die erste Sitzung zu laufen hat, von Tagesordnungsanträgen oder Änderungsanträgen steht da nix. Man kann die GO eigentlich nur so lesen, dass es zur Änderung der Tagesordnung oder der GO einen gewählten Präsi braucht. Zusätzlich legt das Thüringer Geschäftsordnungsgesetzt fest, dass die Geschäftsordnung gilt bis sie geändert ist.
Das sind demnach alles sinnlose, nicht verfassungsgemäße Regelungen, die genau von denjenigen Akteuren verabschiedet wurden, denen diese von ihnen selbst gemachten Regelungen jetzt plötzlich aufgrund des Wahlergebnisses nicht mehr passen.
Vom Alterspräsidenten zu erwarten, dass er diesen Knödel auflöst, genau indem er sich nicht an die Regeln der GO hält, ist unredlich. Ausserdem hat er gar nicht die Befugnis dazu, diesen Knödel aufzulösen. Mit welchem Recht das VerfG genau ihm diese Befugnis gibt, bleibt schleierhaft.