Kann es sein das Du verwirrt bist?
Artikel 1 der Thüringer Verfassung bekennt sich zur Menschenwürde und den Grundrechten. Artikel 5 zum Recht auf Freizügigkeit.
Er meint wohl Art 57 und glaubt, dass das in der Reihenfolge abgearbeitet werden muss. Ist natürlich Unsinn.
https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-VerfTHpArt57