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  • ratwol22

mehr als 1000 Beiträge seit 22.02.2022

Re: Humbug

Dirk Stoecker schrieb am 28.09.2024 21:25:

ratwol22 schrieb am 28.09.2024 21:02:

Das Landesverfassungsgericht hat entschieden: die existierende Geschäftsordnung gilt und die existierende Geschäftsordnung darf mit Mehrheit geändert werden. Der Alterspräsident des Landtages muß sich an die Geschäftsordnung halten (hat er nicht getan!).

Sorry, aber das Gericht hat GENAU DAS GEGENTEIL entschieden. Es sagt im wesentlichen, dass der neue Landtag nicht an irgendeine vorherige Geschäftsordnung gebunden ist und selbst entscheiden kann was er macht. Dies schließt die Möglichkeit ein die vorherige Geschäftsordnung zu übernehmen, zu ändern oder theoretisch auch bei 0 anzufangen.

https://verfassungsgerichtshof.thueringen.de/allgemeine-informationen/entscheidungen

Das Urteil sagt aus - Zitat:
"... Die Tagesordnung könne zu Beginn jeder Sitzung mit einfacher Mehrheit geändert werden. ..."
https://verfassungsgerichtshof.thueringen.de/media/tmmjv_verfassungsgerichtshof/Entscheidungen/24-00036_Beschluss_nicht_barrierefrei.pdf
Bis zu solch einem Mehrheitsbeschluß gilt die bisherige Geschäftsordnung!

Die alte Geschäftsordnung gilt, bis eine Neue mehrheitlich durch die Parlamentarier angenommen ist.
Bei "0" kann kein Parlament anfangen. Auch konstituierende Sitzungen brauchen das Fundament einer Geschäftsordnung von Anfang an, selbst wenn sie nur für 2 Minuten Gültigkeit hat. Wir befinden uns hier schließlich nicht in einer Kantine, in der alle Versammelten gleichzeitig reden wollen.

---Ping!---leider eine Niete ...
... doch Du hast unendlich viele Wünsche frei ...
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Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.09.2024 22:08).

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