wass_solls schrieb am Heute, 08:18:
Das Gericht begründet seinen Beschluss mit der Parlamentsautonomie. Parlamentsautonomie ist aber der Grundsatz, der besagt, dass das Parlament seine eigenen Angelegenheiten nur selber regeln kann.
Und das Gericht verpflichtet den Alterspräsidenten, genau das zu ermöglichen, da seine Versuche dies zu verhindern verfassungswidrig sind. Genau das ist die zentrale Aufgabe eines Verfassungsgerichts: Zu entscheiden wie die Verfassung auszulegen ist.
Nicht die eines alten faschistischen Zausels, der sich selbst irgendwelche Befugnisse anmaßt.