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  • wass_solls

340 Beiträge seit 22.04.2010

Re: Kurioser Beschluss des Landesverfassungsgericht zur Parlamentsautonomie

Alex Riemenschneider schrieb am 29.09.2024 12:35:

Und das Gericht verpflichtet den Alterspräsidenten, genau das zu ermöglichen, da seine Versuche dies zu verhindern verfassungswidrig sind. Genau das ist die zentrale Aufgabe eines Verfassungsgerichts: Zu entscheiden wie die Verfassung auszulegen ist.

Zumindest hat es das mit einer widersprüchlichen Begründung getan. Das hätte man vermeiden können, indem man sich einfach an das althergebrachten Verfahren gehalten hätte, wie es der Alterspräsident versucht hat. Mehrheitsentscheidungen wären auch nach dem traditionellen Verfahren zustande gekommen. So zu tun, als wenn das nicht passiert wäre, ist unredlich.


Nicht die eines alten faschistischen Zausels, der sich selbst irgendwelche Befugnisse anmaßt.

Und jetzt hat das VerfG den so bezeichneten zu seinem Proxy gemacht. Gibt die Verfassung das wirklich her?

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