Crownsilver schrieb am Heute, 16:09:
Ein sinnvolles Urteil des Gerichtes wäre gewesen z.B. eine solche Passage zu ergänzen
Es ist die Kompetenz des Parlaments, sich eine Tages- und Geschäftsordnung zu geben. Nicht die eines Gerichts oder eines alten faschistischen Zausels.
anstatt zu urteilen, dass eigentlich gar keine Regeln gelten das Parlament machen kann was es will. So wird es wieder irgendwann Ärger geben.
Es gibt Regeln, auf die hat auch das Gericht verwiesen. Über einen Widerspruch zur vorläufigen Tagesordnung ist durch das Parlament abzustimmen. Das Ergebnis dieser Abstimmung ist dann die endgültige Tagesordnung, nach deren Reihenfolge die Punkte abgearbeitet werden.
Ist jetzt nicht soo kompliziert…