-"Partei, die im Verdacht steht, die demokratischen Grundlagen zu unterwandern" und "die vom dortigen Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextrem eingestuft wird."
Der derzeitige Präsident des Amtes für Verfassungsschutz in Thüringen ist Stephan J. Kramer, Mitglied der Partei Die Linke und ausgebildeter Sozialpädagoge.
Dieser Hintergrund kann einen an der Neutralität und Professionalität des Bewertungsurteils zweifeln lassen.
-Demokratische Gepflogenheiten der Altparteien
Aus Cicero v. 26.09. "Die bisherige Geschäftsordnung des Landtages sieht vor, dass die stärkste Fraktion das Recht hat, einen Kandidaten für das Amt des Landtagspräsidenten vorzuschlagen. Das bedeutet nicht, dass dieser auch gewählt werden muss. Nach Lage der Dinge hätte damit jedoch die AfD als stärkste Fraktion das Recht gehabt, einen Kandidaten vorzuschlagen. Aber genau das wollten CDU und BSW nicht und haben deshalb einen Änderungsantrag zur Geschäftsordnung eingebracht. Es sollte stattdessen allen Fraktionen von Anfang an erlaubt sein, Kandidaten für den Landtagspräsidenten ins Spiel zu bringen. Worum es dabei ging, ist klar: Die Kandidatin der AfD sollte um jeden Preis verhindert werden. Und genau damit begannen die Probleme.
Freilich hätte es die gar nicht geben müssen. Man hätte sich einfach als Demokraten an die bisherigen Gepflogenheiten halten und die AfD-Kandidatin aus durchaus nachvollziehbaren Gründen durchfallen lassen können, um dann einen Kandidaten aus dem Spektrum der etablierten Parteien zu wählen. Dann hätte der Landtag von Thüringen etwa gegen 15 Uhr des heutigen Tages einen neuen Präsidenten oder eine neue Präsidentin gehabt und wäre arbeitsfähig gewesen. Aber das war ausdrücklich nicht gewollt."