Hallo zusammen,
bladus schrieb am 03.05.2017 13:15:
Nur zwei Anmerkungen: A. hatte eine Stabsdienststellung inne und seit 2015 Berufssoldat.
Ja, da hast Du recht; ich hätte es besser recherchieren sollen
A. hatte eine Stabsdienststellung
Er war S3-Offizier auf Batallionsebene; auch diese Dieststellung wollte ich nicht als 'hochrangig' bezeichnen. Ab Regimentskommandeur oder dessen Stellvertreter (meist der S1-Offz) ließe sich dieser Begriff evtl. verwenden.
seit 2015 Berufssoldat
Dann ist sein Grundgehalt noch geringer, da er nur A11, Stufe 1 oder 2 erhält. Allerdings genoss er dann in der Tat die genannte soziale Sicherheit, welcher jedoch kaum jemand seines Alters eine besondere Bedeutung zumisst.
Schöne neue Welt,
ChaBuko
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (03.05.2017 14:11).