Die Tierwohl Abgabe ist eine ganz normale Verbrauchssteuer, wie die Branntweinsteuer, die in den Bundeshaushalt mit verwurstelt wird.
Sie ist also gar nicht zweckgebunden, sowie die Branntwein Steuer auch nicht für notleidende Alkoholiker verwendet wird. Was von der Tierwohl Abgabe bei den betroffenen Bauern ankommt, entscheidet Herr Lindner.
Was dann noch bei den Tieren ankommt entscheidet der Zufall.