Ansicht umschalten
Avatar von datatype
  • datatype

687 Beiträge seit 07.07.2000

Re: Ein weiteres Beispiel für ein schwerwiegendes Manko in unserem Recht

-10dB schrieb am 07.05.2023 12:36:

Ein behauptetes Öffentliches Interesse müsste vor einer Veröffentlichung gerichtlich festgestellt werden, unter genauer Beachtung der Wahrung der Persönlichkeitsrechte des/der Betroffenen. Nicht relevante, private Inhalte müssten entfernt werden, selbst wenn Teile der Inhalte als von Öffentlichem Interesse eingestuft werden und zur Veröffentlichung zugelassen werden.

Interessehalber: Sollte das dann auch für "positive" Berichterstattung gelten?
Oder doch der Traum jedes Promis: Die Presse darf/soll über alles was meinem Image, Bekanntheitsgrad,Karriere,... nutzt berichten (da gerne auch live aus der Unterhose), beim Gegenteil aber "der Persönlichkeitsrechte wegen" die Schnauze halten?

Bewerten
- +
Ansicht umschalten