-10dB schrieb am 07.05.2023 12:36:
Ein behauptetes Öffentliches Interesse müsste vor einer Veröffentlichung gerichtlich festgestellt werden, unter genauer Beachtung der Wahrung der Persönlichkeitsrechte des/der Betroffenen. Nicht relevante, private Inhalte müssten entfernt werden, selbst wenn Teile der Inhalte als von Öffentlichem Interesse eingestuft werden und zur Veröffentlichung zugelassen werden.
Interessehalber: Sollte das dann auch für "positive" Berichterstattung gelten?
Oder doch der Traum jedes Promis: Die Presse darf/soll über alles was meinem Image, Bekanntheitsgrad,Karriere,... nutzt berichten (da gerne auch live aus der Unterhose), beim Gegenteil aber "der Persönlichkeitsrechte wegen" die Schnauze halten?