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  • -10dB

mehr als 1000 Beiträge seit 09.11.2008

Re: Ein weiteres Beispiel für ein schwerwiegendes Manko in unserem Recht

viciousVelo schrieb am 08.05.2023 14:21:

Aber deine Antwort stellt mich überhaupt nicht zufrieden. Entweder es muss JEDER private Beitrag über ein Gericht abgesegnet werden oder keiner. Die Zustimmung der einzelnen Person darf da keine Rolle spielen, weil die Person sicher niemals den negativen Beiträgen zustimmen würde und so nur positive Beiträge erhält.
Wie viele Gerichte willst du dann neu eröffnen? Tausende?

Ich stell es nochmal klar:

Informationen aus dem privaten und persönlichen Bereich sollen tabu bleiben und deshalb im Allgemeinen nicht veröffentlicht werden dürfen.

Ausgenommen:

a) Die betroffenen Personen geben ihre explizite Zustimmung (die sie nur für sich selber geben können - nicht für andere Beteiligte oder Kinder)

b) Gegen den Willen der betroffenen Personen, wenn ein Gericht feststellt, dass das Öffentliche Interesse die Persönlichkeitsrechte überwiegt.

Die Hürde, mittels privater und persönlicher Informationen Schmutz in der Öffentlichkeit auszubreiten, soll hoch genug sein, um Missbrauch zu verhindern.

Viele Grüße
-10dB

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