Beim Lastenausgleich wird rückwirkend eine Zwangshypothek ins
Grundbuch eingetragen. Da muss keine Steuer eingetrieben werden,
weshalb es gerade im Süden vermutlich der einzige Weg ist.
Grundbuch eingetragen. Da muss keine Steuer eingetrieben werden,
weshalb es gerade im Süden vermutlich der einzige Weg ist.