ZedTanChan schrieb am 13.06.2023 02:59:
Die Behauptung mit der Nötigung nach StGB §240 ist so grotesk lächerlich, dass es keine Worte dafür gibt.
Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt inzwischen wegen StGB 177, nicht 240.
ZedTanChan schrieb am 13.06.2023 02:59:
Die Behauptung mit der Nötigung nach StGB §240 ist so grotesk lächerlich, dass es keine Worte dafür gibt.
Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt inzwischen wegen StGB 177, nicht 240.