HS1982 schrieb am 13.06.2023 10:50:
Es gehört schon viel Mut dazu mit sowas an die Öffentlichkeit zu gehen.
Die soll ja auch nicht an die Öffentlichkeit gehen, sondern zur Polizei.
Und dann gilt für die potentiellen Opfer ein umfassender Schutz der Persönlichkeitsrechte, sowohl seitens der Polizei/Staatsanwaltschaft, als auch durch die Presse (z.B. dürfen Namen oder andere identifizierende Informationen laut Pressekodex nicht veröffentlicht werden).