auf_der_hut schrieb am 14.06.2023 10:46:
Die Frauen, die die Öffentlichkeit gesucht haben, waren selbst Beteiligte (wenn man davon bei mehr oder weniger Bewusstlosen sprechen kann). Sie dürfen selbstverständlich ihre Erlebnisse aus ihrer Sicht schildern, völlig unabhängig davon, ob es sich um Straftaten handelt. Bei einem Promi ist das öffentliche Interesse halt ungleich größer als bei Otto Normalbürger - das ist Segen und Fluch des Promiseins.
Ja und Nein finde ich .... ich schrieb ja in meinem Threat von:
Aus welchem Grund muss das intime Beisammenseins von zwei Personen öffentlich gemacht und dort auch diskutiert werden?
Das bedeutet mindestens ZWEI Personen sind davon betroffen. Wenn jetzt EINE Person etwas erzählt, kann das schon eine Verletzung der Privatsphäre der ANDEREN Person bedeuten .... natürlich abhängig davon was sie erzählt.
Sie kann also beileibe nicht alles nach Gutdünken erzählen, es gibt immer noch auch eine ZWEITE Person dabei deren Geschichte es ja auch ist ....
Mag sein das bei Promis die Latte für das was man nicht erzählen darf/kann etwas höher liegt, aber auch hier gibt es einfach Grenzen ....
Dies natürlich immer alles im Hinblick darauf das es nicht zu strafbaren Handlungen gekommen ist .... dann sieht es mit dem Berichten darüber ganz anders aus