Die soll ja auch nicht an die Öffentlichkeit gehen, sondern zur Polizei.
Bitte keine Logik erwarten.
Und dann gilt für die potentiellen Opfer ein umfassender Schutz der Persönlichkeitsrechte, sowohl seitens der Polizei/Staatsanwaltschaft, als auch durch die Presse (z.B. dürfen Namen oder andere identifizierende Informationen laut Pressekodex nicht veröffentlicht werden).
So sieht es aus. Funktioniert ja sogar bei verurteilten Gewalttäterinnen ;-)