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  • Saul Goodmen

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Re: Da gibt es nichts aufzuklären

Karyptis schrieb am 12.06.2023 12:32:

Forderung nach Aufklärung

Bei Sexualtatbeständen gibt es selten was aufzuklären, weil in der Regel nur die beiden Beteiligten dabei waren. Die Beteiligten erzählen jeder die eigene Sicht der Dinge. Wenn es nicht unmittelbar nach der Tat forensische Untersuchungen gab, kommen dann keine weiteren Erkenntnisse dazu.

Basierend auf den beiden Aussagen muss dann nichts mehr aufgeklärt, sondern beurteilt werden. Und zwar muss jeweils die Glaubwürdigkeit beurteilt werden.
Das ist allerdings völlig subjektiv und willkürlich.

Es gibt da also keine Aufklärung, sondern nur eine Würdigung der allseits bekannten Darstellungen.

das bezog sich auf den Vorwurf der absichtlichen Abfüllung mit Alkohol und evtl anderen Drogen

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