HS1982 schrieb am 13.06.2023 09:39:
also von den Betäubungsmitteln mal ganz abgeshen ist das doch offenbar alles nicht strafbar... Und da es offenbar für viele auch moralisch vollkommen vertretbar ist sehe ich da kein Problem. Go Lindemann Go... sei einfach mal ehrlich und lass die Hosen runter. ;-)
Schlag mal den Begriff "Selbstöffnung" in Verbindung mit "Presserecht" nach. Er wird sehr sicher keine den Schutz des Persönlichkeitsrechts reduzierende Selbstöffnung vornehmen.