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  • Populist

mehr als 1000 Beiträge seit 14.06.2016

"Sie habe nicht explizit nein gesagt"

Der springende Punkt ist eben, dass das Folgende nach geltender Gesetzeslage überhaupt nicht strafbar wäre, selbst wenn es sich so zugetragen haben sollte:

Lindemann habe sie vor dem Konzert in die Garderobe gebeten, die Tür geschlossen und dann begonnen, sexuelle Handlungen an ihr vorzunehmen. Sie habe nicht explizit nein gesagt, nach dem Geschlechtsverkehr aber geblutet, und währenddessen starke Schmerzen gehabt, sei verkrampft gewesen und habe darauf gewartet, dass alles vorbei sei. Lindemann habe das erkennen können und müssen.

Jetzt kann man zwar darüber diskutieren, ob die Gesetzeslage zukünftig geändert werden sollte. Hinsichtlich vergangener Ereignisse, die noch unter der aktuellen Gesetzeslage stattfanden, macht das aber keinen Unterschied.

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