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Staatsanwaltschaft Berlin etmittelt

ZedTanChan schrieb am 13.06.2023 02:59:

Die Behauptung mit der Nötigung nach StGB §240 ist so grotesk lächerlich, dass es keine Worte dafür gibt.

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt inzwischen wegen StGB 177, nicht 240.

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