Ein demokratisch rechtsstaatliches Gemeinwesen zeichnete sich (theoretisch) bisher durch transparent zustande gekommene Regularien (Legislative) aus, welche fallorientiert grundlegenden Check and Balance-Optionen (Judikative) unterliegen.
Gleichzeitig wird eine angemessen durchgreifende Aufsicht sowie neutral wiederholende (!) Stichproben- und Verfahrenskontrolle (Exekutive) gewährleistet, ob das existierende Regelwerk (Gesetze, Verordnungen, etc.) ohne Ansehen (bzw. Einflussnahme) der jeweiligen Person oder Institution insgesamt noch passt bzw. rechtsgrundsätzlich eingehalten wird. Hochkritisch bleibt dabei der (wirtschaftspolitisch geprägte) Ansatz: „Was nicht konkret verboten ist (oder deren Konsequenzen vorher nicht hinreichend bewertbar bekannt sind, bzw. erst einmal „unreguliert“ zu beobachten wären) ist erlaubt. Verbrecherisch bleibt auf jeden Fall ein Handeln, was eine andere Person medizinisch schädigt bzw. vielleicht schädigen könnte!
Was sollte bzw. muss zwingend durch wen passieren, wenn begründete Zweifel oder sogar ein objektiver Verdacht im Raum steht, wenn gegen spezifische Erwartungshalterungen bzw. konkret ausformulierte Normen verstoßen wurde?
Durch vermeintlich Betroffene, welche erst (zufällig?) nach Jahren eine mögliche Beeinträchtigung (mit ggf. tödlicher Konsequenz) „wahrnehmen“, und den Verursacher über weitere dazu erforderliche Bearbeitungsjahre auf dem Instanzenweg zwingen sich inhaltlich zu erklären? Wobei ein denkbarer Schadensersatz lebensbedrohlich „verursachte“ Risiken wohl kaum abhelfen, bzw. einzeln Klagende eine juristisch neutrale Kausalbewertung oder final erreichter Rechtstitel gegenüber dem Verfahrensauslöser wohl nicht mehr „erleben“ (soweit überhaupt eine kausal belastbare Beweisführung realistisch wäre)?
Oder „Insider“ oder Mitarbeiter, bei denen Zweifel oder zumindest Bedenken zunehmen, dass das was sie quasi täglich (abhängig) „machen“, viele andere (Dritte) mehr oder weniger (wahrscheinlich) „vorsätzlich“ schädigt?
Ein Gesellschaftssystem muss zumindest als „verlottert“ oder gar korrupt eingestuft werden, wenn staatliche Institutionen (Zuständigkeit verantwortungsgerecht oder unbewusst nicht belastbar definiert) „über Jahre“ unter dem Blickwinkel einer angemessenen Daseinsvorsorge (Legitimation eines Staatswesens) mehr oder weniger teilnahmslos (der Wettbewerb wird es schon richten) „zuschauen“ (oder überwiegend erst bei extrem öffentlich debattierten Fehlentwicklungen irgendwann formal gegensteuern – aus wahltaktischen Erwägungen müssen), selbst bei hinreichend kausal vorgetragener Kritik oder Anhäufung von ähnlich vorgetragener Beanstandungen (mit essentiellen Konsequenzen) überwiegend verniedlichen, verdrängen oder gar vertuschen.
Was in England als Blutkonservenskandal oder existenzielle Softwarebedrohung für Postbedienstete bekannt wurde, entspricht in Deutschland das Contergan-Desaster, eine wachsende MSRA-Bedrohung durch zweifelhafte Tiermast, der vorsätzliche (vom Staat erleichterte) Abgasbetrug bei Neufahrzeugen, das institutionelle Cum-Ex-Versagen, uvm.
Wenn ein Staat sein gesetzliches Regelwerk (aus Kostenabwägungen, aus Personalmangel, wegen struktureller Ungleichheit – Verfahrenskosten, „unmöglich formal vorausgesetzter Beweisführung bzw. zu weit legaldefinierten Interpretationsspielräumen bzw. politisch-taktischen Hinterzimmerüberlegungen) immer unzureichenden Einflussgrößen, fallweise ungerecht erscheinender Zwänge unterwirft, aber trotzdem über punktuelle Verschärfungen ständig medienorientiert eine formale Verbesserung in Aussicht stellt, wird seine Legitimation, zumindest die mehrheitliche Bürgerakzeptanz verlieren!
Da hilft auch nicht eine leider zu beklagende Komplizenschaft (Ein demokratisch rechtsstaatliches Gemeinwesen zeichnete sich (theoretisch) bisher durch transparent zustande gekommene Regularien (Legislative) aus, welche fallorientiert grundlegenden Check and Balance-Optionen (Judikative) unterliegen.
Gleichzeitig wird eine angemessen durchgreifende Aufsicht sowie neutral wiederholende (!) Stichproben- und Verfahrenskontrolle (Exekutive) gewährleistet, ob das existierende Regelwerk (Gesetze, Verordnungen, etc.) ohne Ansehen (bzw. Einflussnahme) der jeweiligen Person oder Institution insgesamt noch passt bzw. rechtsgrundsätzlich eingehalten wird. Hochkritisch bleibt dabei der (wirtschaftspolitisch geprägte) Ansatz: „Was nicht konkret verboten ist (oder deren Konsequenzen vorher nicht hinreichend bewertbar bekannt sind, bzw. erst einmal „unreguliert“ zu beobachten wären) ist erlaubt. Verbrecherisch bleibt auf jeden Fall ein Handeln, was eine andere Person medizinisch schädigt bzw. vielleicht schädigen könnte!
Was sollte bzw. muss zwingend durch wen passieren, wenn begründete Zweifel oder sogar ein objektiver Verdacht im Raum steht, wenn gegen spezifische Erwartungshalterungen bzw. konkret ausformulierte Normen verstoßen wurde?
Durch vermeintlich Betroffene, welche erst (zufällig?) nach Jahren eine mögliche Beeinträchtigung (mit ggf. tödlicher Konsequenz) „wahrnehmen“, und den Verursacher über weitere dazu erforderliche Bearbeitungsjahre auf dem Instanzenweg zwingen sich inhaltlich zu erklären? Wobei ein denkbarer Schadensersatz lebensbedrohlich „verursachte“ Risiken wohl kaum abhelfen, bzw. einzeln Klagende eine juristisch neutrale Kausalbewertung oder final erreichter Rechtstitel gegenüber dem Verfahrensauslöser wohl nicht mehr „erleben“ (soweit überhaupt eine kausal belastbare Beweisführung realistisch wäre)?
Oder „Insider“ oder Mitarbeiter, bei denen Zweifel oder zumindest Bedenken zunehmen, dass das was sie quasi täglich (abhängig) „machen“, viele andere (Dritte) mehr oder weniger (wahrscheinlich) „vorsätzlich“ schädigt?
Ein Gesellschaftssystem muss zumindest als „verlottert“ oder gar korrupt eingestuft werden, wenn staatliche Institutionen (Zuständigkeit verantwortungsgerecht oder unbewusst nicht belastbar definiert) „über Jahre“ unter dem Blickwinkel einer angemessenen Daseinsvorsorge (Legitimation eines Staatswesens) mehr oder weniger teilnahmslos (der Wettbewerb wird es schon richten) „zuschauen“ (oder überwiegend erst bei extrem öffentlich debattierten Fehlentwicklungen irgendwann formal gegensteuern – aus wahltaktischen Erwägungen müssen), selbst bei hinreichend kausal vorgetragener Kritik oder Anhäufung von ähnlich vorgetragener Beanstandungen (mit essentiellen Konsequenzen) überwiegend verniedlichen, verdrängen oder gar vertuschen.
Was in England als Blutkonservenskandal oder existenzielle Softwarebedrohung für Postbedienstete bekannt wurde, entspricht in Deutschland das Contergan-Desaster, eine wachsende MSRA-Bedrohung durch zweifelhafte Tiermast, der vorsätzliche (vom Staat erleichterte) Abgasbetrug bei Neufahrzeugen, das institutionelle Cum-Ex-Versagen, uvm.
Wenn ein Staat sein gesetzliches Regelwerk (aus Kostenabwägungen, aus Personalmangel, wegen struktureller Ungleichheit – Verfahrenskosten, „unmöglich formal vorausgesetzter Beweisführung bzw. zu weit legaldefinierten Interpretationsspielräumen bzw. politisch-taktischen Hinterzimmerüberlegungen) immer unzureichenden Einflussgrößen, fallweise ungerecht erscheinender Zwänge unterwirft, aber trotzdem über punktuelle Verschärfungen ständig medienorientiert eine formale Verbesserung in Aussicht stellt, wird seine Legitimation, zumindest die mehrheitliche Bürgerakzeptanz verlieren!
Eine leider zu beklagende Komplizenschaft („Lieb Vaterland magst ruhig sein“) durch die deutschen Medienlandschaft forciert diesen Staatsverdruss, da sich die (abgehobenen?) Pressevertreter überwiegend eher als politisch fragwürdige Trendbeschleuniger anstelle eines zunächst objektiv agierenden Berichterstatters (mit getrennter Kommentierung) verstehen. Redaktionell um sich greifende Belehrungsansätze (oder Verlautbarungsjournalismus über geschickte Pressereferenten - Hofberichterstattung) verstärken unverantwortlich nur den Druck im Kessel, bis der Deckel zum Nachteil von uns Allen irgendwann explodierend (demokratiegefährdend - demokratizerstörend) wegfliegt.