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mehr als 1000 Beiträge seit 14.05.2003

Billigung von Straftaten (§ 140 Nr. 2 StGB)

Das Posting ist ein eindeutiger Fall mit Verurteilungsgarantie.

Ich würde dennoch nahelegen, es nicht zu löschen, da es hier
erhebliche Dienste im Sinne der Meinungsbildung gegen Extremisten
leistet, deren missionarischer Eifer nicht an allen Stellen so offen
zutagetritt.

Das betreffende Posting ist als Belegquelle gut geeignet, um den
Poster andernorts zu hindern, durch massive Entstellungen
historischer Fakten erfolgreich wirken zu können.

@heise:

Ich bitte ernstlich um Berücksichtigung dieses Zusammenhanges, da die
Mehrheit der Teilnehmer solchen Extremisten wirksam zu begegnen weiß,
wohingegen Löschungen dazu beitragen können, die Interessen solcher
Extremisten zu befördern.

Eine strafrechtliche Ahndung wäre sicher sinnvoll, infolge der
technischen Probleme bei der Feststellung der Identität wohl aber
eher unpraktikabel.

Als Alternative verbliebe die Sperrung des Users insgesamt. Dem halte
ich entgegen, dass die natürliche Entwicklung geeigneter ist, das zu
schützende Wertverständnis zu stärken und Löschungen die
Überlegenheit des Rechtsempfindens ungenutzt lassen, m. E. sogar eher
als Ausdruck der Unterlegenheit erscheinen können.

Ein Forum MUß mit solchen Erscheinungen umgehen können und ich denke,
dieses Forum beweist diese Fähigkeit regelmäßig und in erstaunlichem
Ausmaß.
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