Das folgende Vollzitat ist eine wörtliche Übersetzung der Antwort
Allendes auf Simon Wiesenthals Ersuchen vom 21. August 1972:
"Sehr geehrter Herr Wiesenthal, ich antworte auf Ihren Brief vom 21.
August dieses Jahres, bezüglich des Falles Rauff.
Der Oberste Gerichtshof von Chile hatte aufgrund eines
Auslieferungsgesuchs, das die zuständige gerichtliche Stelle der
Bundesrepublik Deutschland auf diplomatischem Weg überbracht hat,
ablehnend entschieden, mit der Begründung, dass die entsprechende
Straftat verjährt sei. Doch im Begründungsabschnitt 38 dieser
Entscheidung wird die nachhaltigste moralische Verurteilung der
verwerflichen Verbrechen des Nationalsozialismus und seiner
materiellen Täter ausgesprochen.
Im Fall, dass ein Auslieferungsgesuch erneut gestellt wird, was
unabdingbarer Weise eine neues über diplomatischen Weg zugestelltes
Gesuch bedeuten würde, so hätten hierüber ausschließlich die Gerichte
Chiles zu entscheiden, welche aufgrund des Artikel 80 der politischen
Verfassung des Staates allein zuständig dafür sind, über
zivilrechtliche und strafrechtliche Angelegenheiten zu entscheiden.
Dem Präsidenten der Republik ist es nach der Gesetzeslage untersagt,
Gerichtsfunktionen auszuüben, anhängige Verfahren an sich zu ziehen
oder abgeschlossene Verfahren wieder zu eröffnen.
Dies sind die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen,
die in Chile Geltung haben, und an die ich mich halten muss.
Das Vorstehende bedeutet natürlich nicht, dass ich als Bürger und als
Staatsoberhaupt vollkommen Ihre Empfindungen nachvollziehen kann, und
dass ich nicht noch einmal die schrecklichen Verbrechen verurteilte,
die der Nazismus und seine Handlanger begangen haben.
Ich bedaure wirklich, sehr geehrter Herr Wiesenthal, dass meine
Antwort auf Ihre Bitte negativ sein muss. Ich habe bewundert und
bewundere immer noch Ihre Hartnäckigkeit bei der Verfolgung der Täter
der schrecklichsten Verbrechen, die die Geschichte der Menschheit
aufweist. Aber ich weiß auch, dass Sie die Herrschaft des Rechts
innerhalb der politischen Systeme schätzen, und ich bin deswegen
gewiss, dass Sie meine Position als Präsident der Republik
nachvollziehen werden können.
Es grüßt Sie sehr freundlich
Salvador Allende"
Fazit: Die Vorwürfe sind Gegenstandslos. Wiesenthal griff die
Anregung Allendes auf und wandte sich an die deutschen Behörden. Zu
einer konkreten Umsetzung kam es nicht mehr, da der Putsch
dazwischenkam.
Allendes auf Simon Wiesenthals Ersuchen vom 21. August 1972:
"Sehr geehrter Herr Wiesenthal, ich antworte auf Ihren Brief vom 21.
August dieses Jahres, bezüglich des Falles Rauff.
Der Oberste Gerichtshof von Chile hatte aufgrund eines
Auslieferungsgesuchs, das die zuständige gerichtliche Stelle der
Bundesrepublik Deutschland auf diplomatischem Weg überbracht hat,
ablehnend entschieden, mit der Begründung, dass die entsprechende
Straftat verjährt sei. Doch im Begründungsabschnitt 38 dieser
Entscheidung wird die nachhaltigste moralische Verurteilung der
verwerflichen Verbrechen des Nationalsozialismus und seiner
materiellen Täter ausgesprochen.
Im Fall, dass ein Auslieferungsgesuch erneut gestellt wird, was
unabdingbarer Weise eine neues über diplomatischen Weg zugestelltes
Gesuch bedeuten würde, so hätten hierüber ausschließlich die Gerichte
Chiles zu entscheiden, welche aufgrund des Artikel 80 der politischen
Verfassung des Staates allein zuständig dafür sind, über
zivilrechtliche und strafrechtliche Angelegenheiten zu entscheiden.
Dem Präsidenten der Republik ist es nach der Gesetzeslage untersagt,
Gerichtsfunktionen auszuüben, anhängige Verfahren an sich zu ziehen
oder abgeschlossene Verfahren wieder zu eröffnen.
Dies sind die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen,
die in Chile Geltung haben, und an die ich mich halten muss.
Das Vorstehende bedeutet natürlich nicht, dass ich als Bürger und als
Staatsoberhaupt vollkommen Ihre Empfindungen nachvollziehen kann, und
dass ich nicht noch einmal die schrecklichen Verbrechen verurteilte,
die der Nazismus und seine Handlanger begangen haben.
Ich bedaure wirklich, sehr geehrter Herr Wiesenthal, dass meine
Antwort auf Ihre Bitte negativ sein muss. Ich habe bewundert und
bewundere immer noch Ihre Hartnäckigkeit bei der Verfolgung der Täter
der schrecklichsten Verbrechen, die die Geschichte der Menschheit
aufweist. Aber ich weiß auch, dass Sie die Herrschaft des Rechts
innerhalb der politischen Systeme schätzen, und ich bin deswegen
gewiss, dass Sie meine Position als Präsident der Republik
nachvollziehen werden können.
Es grüßt Sie sehr freundlich
Salvador Allende"
Fazit: Die Vorwürfe sind Gegenstandslos. Wiesenthal griff die
Anregung Allendes auf und wandte sich an die deutschen Behörden. Zu
einer konkreten Umsetzung kam es nicht mehr, da der Putsch
dazwischenkam.